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Umgang mit Gießharz und anderen diisocyanathaltigen Produkten

Umgang mit Gießharz und anderen diisocyanathaltigen Produkten

Die Europäische Kommission hat den Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) (neue Nr. 74) mit der Verordnung (EU) 2020/1149 geändert, die am 24. August 2020 in Kraft getreten ist.

Nach dem 24. August 2023 dürfen Diisocyanate als Stoff oder als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich nicht verwendet werden, es sei denn:

  • die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination weniger als 0,1 Gew.-% beträgt oder
  • der Arbeitgeber oder Selbstständige sicherstellt, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten erfolgreich absolviert haben.

Welche Produkte sind betroffen?

Die Verordnung gilt für die folgenden BBC Cellpack Produkte:

  • Härter 1 (Härter von EG, EGG, EGJ, UWR, FG, HCR)
  • Härter WG
  • Härter LG
  • Härter UG