Umgang mit Gießharz und anderen diisocyanathaltigen Produkten

Umgang mit Gießharz und anderen diisocyanathaltigen Produkten
Die Europäische Kommission hat den Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) (neue Nr. 74) mit der Verordnung (EU) 2020/1149 geändert, die am 24. August 2020 in Kraft getreten ist.
Nach dem 24. August 2023 dürfen Diisocyanate als Stoff oder als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich nicht verwendet werden, es sei denn:
- die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination weniger als 0,1 Gew.-% beträgt oder
- der Arbeitgeber oder Selbstständige sicherstellt, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten erfolgreich absolviert haben.
Welche Produkte sind betroffen?
Die Verordnung gilt für die folgenden BBC Cellpack Produkte:
- Härter 1 (Härter von EG, EGG, EGJ, UWR, FG, HCR)
- Härter WG
- Härter LG
- Härter UG
Wer benötigt die Schulung?
Alle gewerblichen und industriellen Anwender von diisocyanathaltigen Produkten. Dazu gehören beispielsweise Mitarbeiter, die in der Bodenbeschichtung, im Metallbau, bei elektrischen Verbindungen oder in der Verarbeitung von PU-Klebstoffen, Dichtstoffen, Schäumen und Gießharzen tätig sind.
Was beinhaltet die Schulung?
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Grundlagen: Chemie, Produkte, Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter im Zusammenhang mit Diisocyanaten.
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Gefahren: Risiken und Exposition während der Arbeit, insbesondere Atemwegs- und Hauterkrankungen.
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Schutzmaßnahmen: Persönliche Schutzausrüstung, sicheres Verhalten, Hygiene.
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Praktische Anwendung: Risiken im Zusammenhang mit spezifischen Aufgaben wie Gießen, Streichen oder Sprühen und wie man sich schützt.
Wo finden Sie Schulungen?
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Anbieter: Viele Handwerkskammern, Berufsgenossenschaften, Fachverbände und spezialisierte Schulungsanbieter wie der TÜV bieten diese Kurse an. Online-Kurse sind hier verfügbar.
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Inhalt und Dauer: Die Dauer und der spezifische Inhalt der Schulung hängen von den genauen Tätigkeiten der Anwender ab.
Wichtiger Hinweis: Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung müssen Sie einen dokumentierten Nachweis der Teilnahme aufbewahren und diesen alle fünf Jahre erneuern.




